Schäden an Gebäuden können immer unvorhergesehen geschehen. Doch was tun bei Feuer, Blitzschlag oder Überschwemmungen? Ein solches Schadensereignis kann für den Hausbesitzer eine kostspielige Angelegenheit werden. Eine Gebäudeversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen. Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.
Welche Schäden übernimmt die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung wird auch Feuer- oder Elementarversicherung genannt. In der Regel übernimmt sie Elementar- und Feuerschäden am Gebäude wie Brand, Rauch, Hitzschlag und Explosion. Zu den Elementarschäden zählen Hagel, Hochwasser, Sturm, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Felsrutsch oder Steinschlag. Erdbeben sind – ausgenommen im Kanton Zürich – nicht mitversichert.
In fast allen Kantonen ist der Abschluss einer Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude obligatorisch. Zudem kann ein Gebäude freiwillig gegen Wasser, Diebstahl, Glasbruch und Haftpflicht versichert werden.
Wie funktioniert die Gebäudeversicherung?
Die Grundlage für die Gebäudeversicherung ist die Versicherungssumme, die dem ortsüblichen Wiederherstellungswert des Gebäudes entspricht. In manchen Kantonen haben Sie freie Anbieterwahl und in anderen müssen Sie sich bei der öffentlichen Gebäudeversicherung versichern lassen. Die Unterschiede der öffentlichen Versicherungen und privaten Anbieter schwanken dabei stark.
Ebenfalls zur Gebäudeversicherung gehört die Bauzeitenversicherung. Sie deckt Schäden, die während der Bauzeit auf der Baustelle entstehen.
Gebäudeversicherung während der Bauzeit
Auf einer Baustelle lauern viele Risiken – auch hier können bereits Schäden entstehen! Diese übernimmt die Bauzeitenversicherung. Sie ist ab der Grundsteinlegung verpflichtend. Allerdings besteht nur dann ein Versicherungsschutz, wenn sie auch abgeschlossen worden ist und Sie die Prämien einbezahlt haben. Vergessen Sie daher nicht auf die Bauzeitenversicherung!
Gebäudeversicherung nach dem Bezug des Eigenheims
Wenn Sie in Ihr Eigenheim eingezogen sind, ist eine Gebäudeversicherung sehr wichtig. Denn Schäden im Alltag passieren schnell. Erhitztes Speiseöl kann zum Beispiel leicht einen Brand verursachen. In der Regel sind mit einer Gebäudeversicherung Feuer- und Elementarschäden am Gebäude versichert. Doch Vorsicht! Einige Schäden sind nicht versichert. Wenn etwa bei einem Rohrleitungsbruch Wasser ausläuft und Böden und Wände beschädigt, wird dies nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt. In diesem Fall hilft nur die Gebäudewasser-Versicherung.
Regelungen in den einzelnen Schweizer Kantonen
In der Schweiz ist die Gebäudeversicherung nicht einheitlich – in verschiedenen Kantonen gelten andere Rechte. Hier finden Sie einen Überblick:
Obligatorische Gebäudeversicherungen gegen Feuer- und Elementarschäden
- Waadt
- Freiburg
- Neuenburg
- Bern
- Solothurn
- Jura
- Basel-Land
- Basel-Stadt
- Aargau
- Luzern
- Zürich
- Zug
- Schaffhausen
- Thurgau
- Appenzell-Ausserrhoden
- Nidwalden
- St. Gallen
- Glarus
- Graubünden
Keine obligatorische Gebäudeversicherung, freie Konkurrenz
- Wallis
- Genf
- Tessin
- Appenzell-Innerrhoden
Obligatorische Gebäudeversicherung, freie Konkurrenz
- Uri
- Schwyz
- Obwalden
Nützliche Zusatzversicherungen
Gebäudewasser-Versicherung
Wasserschäden kommen in Häusern häufig vor. Wenn auslaufendes Wasser das Mobiliar beschädigt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung – Entstehen die Schäden aber an Böden oder Wänden, ist das Gebäude beschädigt. Im Gegensatz zu Schäden durch Überschwemmungen bezahlt die obligatorische Feuer- und Elementarschadenversicherung diese jedoch nicht! Für Rohrleitungsbrüche hilft nur eine Gebäudewasser-Versicherung. Diese deckt Schäden aus gebäudeeigenen Wasserleitungen, Zuleitungen zum Haus, Schäden durch Regen- und Schmelzwasser sowie Ausfliessen von Öl aus einem Tank.
Haftpflichtversicherung für Eigentümer
Für Schäden an Drittpersonen haftet der Hauseigentümer. Beschädigt also ein loser Ziegel auf dem Dach ein parkiertes Auto, dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers den Schaden. Dies gilt für selbst bewohnte Einfamilien- sowie Mehrfamilienhäuser mit maximal drei Wohnungen, ebenso für das eigene Ferienhaus, sofern es nicht vermietet wird.
Hausbesitzer müssen also keine zusätzliche Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen, wenn sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben.
Gebäudehaftpflichtversicherung für Stockwerkseigentümer
Alle Stockwerkseigentümer brauchen dieselben Versicherungen wie Hauseigentümer. Hier empfiehlt sich eine gemeinsame Gebäudehaftpflichtversicherung. Zusätzlich zahlt die private Haftpflichtversicherung jenen Teil der Entschädigung, der die Versicherungssumme der gemeinsamen Gebäudehaftpflicht-Police übersteigt.
Allfällige Zusatzversicherungen können Sie je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis individuell abschliessen.
Spartipps bei der Gebäudeversicherung
Ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung ist der ganze Stolz des Besitzers – und das soll auch so bleiben. Daher ist die passende Versicherung umso wichtiger. Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Gebäudeversicherung sinnvoll sparen können.
- Nutzen Sie günstige Anbieter: Je nach Kanton haben Sie die Wahl zwischen der öffentlichen Versicherung und frei wählbaren Anbietern. Vergleichen Sie die Angebote und profitieren Sie von attraktiven Rabatten. Nutzen Sie auch Kombi-Angebote! Viele empfehlenswerte Zusatzversicherungen – etwa die Gebäudewasserversicherung – sind in Kombination günstiger.
- Versicherungsschutz prüfen: Einrichtungen wie Flachdächer, Bodenheizungen oder alternative Wärmegewinnungsanlagen können ein erhöhtes Risiko aufweisen. Dies beeinflusst die Höhe der Prämie. Prüfen Sie daher Ihren Versicherungsschutz.
- Vorsicht vor Unterversicherung: Spezielle Bodenbeläge wie Granit könnten unterversichert sein. Spätestens bei einem Rohrleitungsbruch bemerken Sie dies dann. Ziehen Sie also eine Erhöhung des Versicherungsschutzes in Erwägung, sonst kann Ihnen ein Schaden sehr teuer kommen.
- Manche Kantone bieten den Abschluss einer günstigen Gebäudewasser-Versicherung direkt bei der kantonalen Gebäudeversicherung.